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Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren hinsichtlich rechtswidriger Inhalte, die auf unseren Servern gehostet sind

Für Ihre Meldung rechtswidriger Inhalte, die auf unseren Servern gehostet sind, steht das folgende elektronische Meldeformular zur Verfügung. Informationen zur weiteren Verarbeitung rechtswidriger Inhalte finden Sie unterhalb des Meldeformulars. Ihre Meldung können wir in deutscher und englischer Sprache verarbeiten.

Beschwerdeformular

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Ihre Erklärung nach Art. 16 Abs. 2d des Gesetzes über digitale Dienste

Ich erkläre als meldende Person, dass ich in gutem Glauben davon überzeugt bin, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Bitte nehmen Sie unsere Information zum Datenschutz zur Kenntnis.

Melde- und Abhilfeverfahren bezüglich rechtswidriger Inhalte

Für die Meldung vermeintlich rechtswidriger Inhalte steht ein elektronisches Formular zur Verfügung.
Die meldende Person muss Ihren Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung angeben und eine Erklärung darüber abgeben, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Ist die Meldung nicht ausreichend präzise und hinreichend begründet, kann die EDB die mutmaßlich rechtwidrigen Inhalte ggf. nicht angemessen erkennen und bewerten und dagegen nicht oder nicht zügig durch Sperr- oder Entfernungsmaßnahmen vorgehen.
Den Eingang einer Meldung bestätigen wir zeitnah an die in der Meldung genannte E-Mail-Adresse.
Eine Kommunikation mit anonymen Meldern (Nichtangabe von Name und Vorname einer existierenden natürlichen Person, die für die Meldung verantwortlich ist und als Zeuge in behördlichen bzw. gerichtlichen Verfahren zur Verfügung steht) führt EDB grundsätzlich nicht. EDB ist nach eigenem Ermessen berechtigt, von der meldenden Person einen Identifizierungsnachweis zu verlangen.

Rechtswidrige Inhalte werden bei EDB stets menschlich überprüft. Eine rechtliche Überprüfung kann und wird EDB nicht leisten. Ergeben sich aus der menschlichen eingeschränkten inhaltlichen Prüfung Anhaltspunkte die rechtswidrigen Inhalte bestätigen könnten, spricht EDB den Verursacher der Inhalte zur Klärung an. Führt die Abstimmung mit dem Verursacher zu keiner Klärung, sperrt EDB die weitere inhaltliche Verbreitung.
Der meldenden Person werden Informationen zu den unternommenen Schritten und Ergebnisse per Mail mitgeteilt.